Kategorie: ASL News
Von: Doil
Mit ASL-Dresden lassen sich Steuern sparen
Mit ASL-Dresden können Sie sparen - Steuern. Beziehen Sie die ASL-Rechnung einfach mit in Ihre Steuererklärung ein.
Voraussetzung:
Die haushaltsnahe Dienstleistung muss von einem Unternehmer durchgeführt worden sein. Erforderlich ist eine schriftliche Rechnung und die Zahlung der Rechnung durch eine Überweisung auf das Bankkonto des Unternehmes, denn der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis. Achtung: Barzahlungen sparen keine Steuern und eine Quittung ist kein Bankbeleg. Außerdem muss die Dienstleistung im Haushalt des Steuersparers erbracht werden und der Haushalt muss sich in Deutschland befinden. Wer seine Hemden zum Waschen und Bügeln in die Reinigung bringt, bekommt daher nichts vom Finanzamt dazu. Anders ist es, wenn eine Haushaltshilfe diese Arbeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen erledigt.
Höhe der Steuerersparnis:
Im Gegensatz zu Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben erfolgt kein Abzug der Kosten vom steuerpflichtigen Einkommen, sondern der zulässige Betrag der Steuerersparnis wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Die Steuerprogression interessiert mithin nicht. Maximale Steuerentlastung 20% der nachgewiesenen und berücksichtigungsfähigen Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, d.h. die Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen werden bis zu maximal 20.000 Euro pro Jahr berücksichtigt.
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